Eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie
Seit Dezember 2012 haben in NRW Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Möglichkeit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie zu erlangen. Mit dieser Erlaubnis ist der Physiotherapeut zu einer eigenverantwortlichen Tätigkeit mit selbständiger Indikationsstellung ohne ärztliche Verordnung befähigt.
Patientinnen und Patienten haben nun die Möglichkeit bei Beschwerden direkt unsere Praxis aufzusuchen und einen Behandlungstermin zu vereinbaren.